Die Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Bei Beihilfeberechtigten und Privatversicherten hängt die Übernahme der Heilpraktikerhonorare von den individuellen Verträgen ab. In der Regel werden sie erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen ohne Zusatzversicherung und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten beim Heilpraktiker nicht.
Gesetzlich Versicherte sind deshalb zunächst Selbstzahler.
Es besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit einer Zusatzversicherung. Ob die Kosten für anstehende Behandlungen von den Zusatzversicherungen übernommen werden, ist im Einzelfall vorher mit der jeweiligen Versicherung abzuklären.
Erst- Termin für Privatpatienten
Mit ausführlicher Anamnese, Beratung und Behandlung. Die Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Rückführung in Hypnose
Hypnose wird anteilig von den privaten Krankenkassen übernommen
300 Euro
Karma-Reading
Ein Karma-reading wird nicht von den Krankenkassen übernommen.
150 Euro
Die geistige Aufrichtung
Die geistige Aufrichtung findet an besonderen Heiltagen statt.
150 Euro
Wünschst Du Dir eine Intensiv-Betreuung über einen kurzen Zeitraum, weil Du möglichst schnell, möglichst viel erreichen möchtest. Dann ist auch ein Intensiv-Wochenende oder eine Intensiv-Woche vor Ort möglich. Unterkunft bieten umliegende Hotels oder Pensionen.
Mein Honorar gilt für alle Behandlungen, Sitzungen, Beratungen in der Praxis und fernmündlich.
Praxis-Termine sind möglich in:
72108 Rottenburg (BW)
Schmale Gasse 36
oder
59199 Bönen ( NRW )
Bahnhofstraße 66
Fernmündlich auf Skype oder Zoom
Terminabsagen:
Ich berücksichtige Terminabsagen nur bis 24 Stunden im Vorfeld des vereinbarten Termins, um eine verlässliche Planung in meiner Praxis zu gewährleisten. Bei kurzfristigen Absagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig.
Die Kosten für Workshops, Meditationen, Seminare oder Online-Termine findest Du auf den jeweiligen Seiten.