Informationen zur Abrechnung von Heilpraktikerleistungen
Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und Ihr Interesse an einem Gesundheitscoaching in meiner Praxis. Als zugelassene Heilpraktikerin spreche ich ein wichtiges Anliegen gleich zu Beginn an.
In der Regel werden meine Rechnungen von den Versicherungen und der Beihilfe übernommen. Ich weise jedoch darauf hin, dass es sich bei der Gebührenordnung für Heilpraktiker nicht um eine verbindliche Rechtsvorschrift, sondern lediglich um ein "Verzeichnis der durchschnittlichen Vergütung" handelt. Private Krankenversicherungen sind nicht daran gebunden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Versicherung.